Förderprogramm
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Literaturstipendien

Literatur-
stipendien

Die Stiftung Preußische Seehandlung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Förderung kultureller und wissenschaftlicher Aufgaben.

Ihrem Stiftungszweck folgend vergibt die Stiftung nach den folgenden Richtlinien zwei Jahresstipendien.

Stipendien werden an deutschsprachige Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit Hauptwohnsitz in Berlin vergeben, um ihnen im Sinne der weiteren künstlerischen Aus- und Fortbildung den Beginn, die Fortsetzung und/oder Vollendung einer geplanten literarischen Arbeit zu ermöglichen.

Es können Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die sich durch Veröffentlichungen in den Sparten Dramatik, Prosa und Lyrik ausgewiesen haben und ihre besondere literarische Befähigung durch Arbeitsproben nachweisen. Maßstab für die Vergabe eines Stipendiums ist ausschließlich die literarische Qualität der vorgelegten Arbeiten.

Ausgeschlossen ist der Bereich der Kinder- und Jugendliteratur.

Der monatliche Stipendiensatz beträgt unabhängig von Einkommen und Familienstand 1.500,00 Euro.

Die Versteuerung der Zuwendung obliegt der Stipendiennehmerin oder dem Stipendiennehmer.

Der Bezug mehrerer Stipendien neben dem Literaturstipendium der Stiftung Preußische Seehandlung ist ausgeschlossen.

Die Verlängerung eines gewährten Stipendiums ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine Wiederbewerbung um ein Literaturstipendium ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungen sind ab dem 15. Mai 2024 über unser neues Online-Formular möglich.

Antragsschluss ist der 15. Juli 2024. Der Förderentscheid erfolgt im Dezember 2024, die Stipendienauszahlung beginnt im Folgejahr.

Die Stiftung entscheidet über die Vergabe von Stipendien durch ihre Organe, sie kann Gutachten Dritter einholen. Die Stiftung behält sich den Widerruf ihrer Bewilligung und die Rückforderung schon ausgezahlter Zuwendungen für den Fall vor, dass die Stipendienempfängerin im Bewilligungszeitraum noch andere Stipendienmittel in Anspruch nimmt. Stipendien der Stiftung Preußische Seehandlung dürfen Mittel der Öffentlichen Hand weder kürzen noch ersetzen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Gründe für eine Förderablehnung werden nicht genannt.

Die Bewilligung wird rechtswirksam, sobald der Stiftung die unterschriebene Annahmeerklärung vorliegt.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat, die Inanspruchnahme weiterer Stipendien im Förderungszeitraum unverzüglich bei der Stiftung anzuzeigen.

Die Stiftung erwartet, dass bei einer Veröffentlichung der Arbeit auf die Förderung aus Mitteln der Stiftung Preußische Seehandlung hingewiesen wird. Im Falle einer Drucklegung bitten wir den Vermerk "Die Arbeit wurde mit einem Stipendium der Stiftung Preußische Seehandlung Berlin gefördert" im Impressum aufzunehmen und der Stiftung unaufgefordert zwei Belegexemplare zuzusenden.

Die Stiftung Preußische Seehandlung hat das Recht, die Bewilligung zu widerrufen und schon ausgezahlte Beträge zurückzufordern, wenn die Bewilligung aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben im Antrag erfolgte, die mit der Bewilligung verbundenen Auflagen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt werden.