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Wissenschaft

Agnieszka Pufelska: "Negative Verflechtung: Die Preußische Seehandlung und Polen"

Veröffentlicht am 23 Sept. 2023

Erweiterte Fassung des Vortrags von Agnieszka Pufelska im Jubiläumsprogramm 40 Jahre Stiftung Preußische Seehandlung, 23.09.2023

Merkantilismus ohne Gnade

Es ist wohl kein Zufall gewesen, dass die Preußische Seehandlung im selben Jahr 1772 gegründet wurde, in dem Preußen, Russland und Österreich zum ersten Mal die polnischen Territorien unter sich aufgeteilt haben. Mehr noch: Die Errichtung dieser privilegierten staatlichen Korporation hing mit der ersten Teilung Polens direkt zusammen. Aus den von Preußen besetzten polnischen Territorien entstand die Provinz Westpreußen (Abb. 1).

Jetzt beherrschten die Hohenzollern den Unterlauf der Weichsel und einen langen Streifen der Ostseeküste. Um den Handel auf der Weichsel Richtung Ostsee zu koordinieren und zu verschiffen, brauchte Friedrich II. eine Verwaltungsstruktur, die diese Aufgabe für die preußische Krone bewältigen konnte. Ihre Gründung hatte für den wirtschaftlich und politisch geschwächten polnisch-litauischen Staatsverband schwerwiegende Folgen.

Danzig war das polnische Tor der Weichsel zur Ostsee. Nach der Besetzung der Weichselmündung durch Preußen musste Polen für jedes Transitgut aus oder nach Danzig einen sogenannten Konventionszoll von 12 % bezahlen, was der Preußischen Seehandlung erlaubte, den polnischen überseeischen Handel komplett zu kontrollieren.¹

Wollte die Seehandlung größere Geschäfte mit polnischen Produkten machen, so musste sie dafür den Anfang in Warschau machen, wohl auch deshalb, weil sie hier am leichtesten mit den großen Landbesitzern/Magnaten in direkten Kontakt treten konnte. Aus diesem Grund eröffnete die Preußische Seehandlung 1777 ihre Niederlassung in Warschau. Die Aufgabe bestand u. a. darin, den polnischen König Stanislaw August Poniatowski zu überzeugen, auch den polnischen Getreidehandel der preußischen Kompanie anzuvertrauen. Das Warschauer Kontor war allerdings nur eines unter vielen. Die angelegten Kontore der Seehandlungs-Sozietät in Warschau, Elbing, Fordon und Bromberg sollten den Grundstein für deren polnische Operationen bilden, welche dann schrittweise auszuweiten waren. Dabei galt es behutsam und ohne großen Eklat vorzugehen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen. Vor allem musste dem Argwohn vorgebeugt werden, dass hinter diesen Aktivitäten der preußische Staat stecke, der sich des polnischen Handels bemächtigen wolle.²

Um den polnischen Binnen- und Außenhandel weitgehend zu monopolisieren, war die Preußische Seehandlung ermächtigt, den Flusshafen in Elbing auszubauen. Als Teil der Provinz Westpreußen kam infolge der neuen Grenzlegung das an der Weichsel gelegene Elbing an Preußen. Um aus dem neugewonnenen Gebiet den möglichst größten wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, befahl Friedrich II. den Einfuhr- und Ausfuhrhandel der polnischen Waren von dem bei Polen verbliebenen Danzig in das preußisch gewordene Elbing zu verlegen. Die Erhebung der Zölle auf der Weichsel und der Ausbau des Hafens in Elbing (für beide Initiativen war die Preußische Seehandlung hauptverantwortlich) trugen wesentlich zum Niedergang dieser einst so mächtigen Hafenmetropole bei. Nicht umsonst bezeichnete die Danziger Kaufmannsfrau Johanna Schopenhauer, Mutter von Arthur Schopenhauer, Preußen als Vampir, der jahrelang der dem Verderben geweihten Stadt das Mark des Lebens bis zur völligen Entkräftung aussaugte.³ Die Handelsblockade dauerte 20 Jahre und wurde erst aufgehoben, als Danzig infolge der zweiten Teilung Polens 1793 ebenfalls preußisch wurde. Die Entscheidung, Elbing auf Kosten Danzigs auszubauen, erwies sich allerdings als eine Fehlkalkulation. Nutznießer des Wirtschaftskrieges gegen Danzig und der preußischen Zollpolitik auf der Weichsel waren nämlich nicht die Seehandlung, wie vom preußischen König erhofft und angestrebt, sondern die Kaufleute in Elbing. „Zugespitzt könnte sogar formuliert werden“, resümiert Rolf Straubel, „dass die friderizianische Handels- und Zollpolitik gegenüber Polen auch der Seehandlung erhebliche Nachteile bescherte.“⁴

Die Kontrolle des polnischen Seehandels durch Preußen brachte neue polnisch- preußische Konstellationen und Partnerschaften. Um den Salz-, Wachs-, Holz- und Getreidehandel von Krakau bis Elbing und Danzig entlang der Weichsel zu betreiben, war die Preußische Seehandlung weitgehend auf die polnische Infrastruktur angewiesen. Viele Speicher, Verkaufsflächen und Umschlagsorte sowie Schiffe und Gerätschaften wurden bei den polnischen Besitzern angemietet, viele aber auch abgekauft und modernisiert.

Die in ganz Polen-Litauen tätigen Agenten der Seehandlung wurden instruiert, die potenziellen polnischen Handelspartner und Lieferanten immer aufs Genaueste zu überprüfen, da die vereinbarten Mengen häufig nicht im vollen Umfang geliefert würden.⁵

Doch es lag nicht allein an der restriktiven preußischen Handelspolitik, dass auch viele polnische Adlige auf der Schuldnerliste der Seehandlung standen. Vielmehr war finanzieller Leichtsinn die Ursache für die schier ungebremste Kreditaufnahme bei der preußischen Kompanie. Dies kam dem preußischen König zunächst auch entgegen. Um die preußischen Interessen im Inneren des Landes zu forcieren, brauchte er Befürworter und Unterstützer. Auch aus diesem Grund wurde die Preußische Seehandlung ermächtigt, Kredite mit sehr günstigem Zinssatz an den polnischen Adel zu vergeben.⁶

Personelle Verflechtung

Bald jedoch erwies sich die preußische Bestechungspolitik als kontraproduktiv, denn sie verschaffte den Mitarbeitern der Preußischen Seehandlung die Möglichkeit, eigene Ambitionen und Habsucht zu befriedigen. Das prominenteste Beispiel dafür ist sicherlich der zweite Präsident der Preußischen Seehandlung, Julius von Goerne. Acht Jahre lang bekleidete er den Präsidentenposten, bis er 1782 wegen Betruges zu lebenslänglichem Gefängnis und Vermögensverlust verurteilt wurde. Worin bestand seine so hart bestrafte betrügerische Handlung? Als Goerne die Leitung der Preußischen Seehandlung 1774 übernahm, brachte sie dem preußischen König bereits starke Verluste ein. Der neuernannte Chef sollte nun „nach einem soliden Plan das Ganze leiten“.⁷ Zunächst ist es Goerne auch gelungen, Gewinne zu erwirtschaften. Friedrichs Freude dauerte aber nicht lange. 1781 erreichte ihn die Nachricht, Goerne habe mithilfe des Warschauer Agenten der Seehandlung in Polen auf eigene Rechnung Güter für fünf Millionen angekauft, dazu aber die Gelder und den Kredit der Seehandlung in Anspruch genommen. Die darauffolgende Überprüfung der Geschäftslage der Seehandlung offenbarte statt der bisher angegebenen Gewinne einen Verlust von fast anderthalb Millionen Taler. Da diese Erwerbungen bereits mit einem Darlehen belastet waren, brachten sie der Seehandlung einen enormen Verlust. Zahlreiche polnische Adlige waren allerdings durchaus zufrieden damit, Goerne ihre zutiefst verschuldeten Güter verkaufen zu können.

Warum ließ sich so ein ausgewiesener Kenner der Wirtschaftsbeziehungen wie Goerne auf diese Fehlinvestition ein? Zweifellos verkalkulierte sich Goerne bei dem Bestreben, die Seehandlung stärker in den Verkehr mit Polen einzubinden, um auf diese Weise den Konkurrenten Preußens Abbruch zu tun. Überliefert bleibt, dass dies aber nicht der einzige Grund für seinen Fehlgriff war. Als Goerne zum Präsidenten der Preußischen Seehandlung gewählt wurde, befand sich die polnisch-litauische Wahlmonarchie in einer sehr instabilen Lage. Aufrufe zur Absetzung des regierenden Königs wurden lauter und die Suche nach einem geeigneten Nachfolger lief auf Hochtouren. Goerne ließ sich offenbar von der Idee mitreißen, als Kandidat für die polnische Krone auftreten zu können.⁸ Voraussetzung dafür war allerdings das Indigenat in Polen. Um sich die polnische Staatsangehörigkeit und somit auch einen breiten Kreis an Unterstützern/Wählern zu sichern, vergab er großzügig Kredite an zahlungsunfähige Adlige oder kaufte ihnen die verschuldeten Güter ab. Der Ironie der Geschichte ist es auch zu verdanken, dass Goernes Investitionen Preußen letztendlich doch noch einen großen Gewinn einbrachten. Aufgrund der zweiten Teilung Polens 1793 waren nämlich Ländereien, die er gekauft hatte, preußisch geworden und der neue König Friedrich Wilhelm II. konnte sie für einen lukrativen Preis an die preußischen Landbesitzer veräußern.⁹

Als Goerne frühzeitig aus der Haft entlassen wurde, war Friedrich II. bereits seit sieben Jahren tot und die Preußische Seehandlung befand sich gerade in einem Umstrukturierungsprozess. Das Salzmonopol wurde aufgegeben und die Bankgeschäfte spielten eine immer wichtigere Rolle. Auf Bankgeschäfte hat sich die Preußische Seehandlung auch in Neuost- und Südpreußen konzentriert (Abb. 2), also in den Provinzen, die nach der Auflösung der polnischen Staatlichkeit infolge der dritten Teilung (1795) geschaffen wurden, später allerdings unter dem Diktat Napoleons wieder abgetreten werden mussten.

Tausende von Verwaltungskräften wurden für die neuen preußischen Provinzen gebraucht, allen voran für die polnische Hauptstadt Warschau, die ebenfalls Preußen zugeschlagen wurde. Fast 12 Jahre war Warschau die zweitgrößte Stadt Preußens.¹⁰ Unter den zahlreichen Neuankömmlingen befand sich auch der spätere Königliche Kommissarius der Preußischen Seehandlung, Christian Rother. Bis zum Ende der preußischen Herrschaft über Warschau wirkte er in verschiedenen Stellungen. Als Warschau von der vorrückenden französischen Armee übernommen wurde, hatte Rother die Aufmerksamkeit der neuen französischen Machthaber auf sich gezogen, die ihm anboten, weiterhin als Beamter für die Warschauer Regierung zu arbeiten. Rother lehnte zunächst ab. Als er jedoch keine Anstellung im preußischen Staatsdienst fand, nahm er notgedrungen Anfang 1808 eine Stelle als Kalkulator beim Warschauer Justizministerium an.⁠ Vermittelt hatte ihm die Position Feliks Lubienski. Rother hatte sich in seiner Warschauer Zeit mit dem polnischen Grafen angefreundet, der zum Justizminister des von Napoleon neu etablierten Herzogtums Warschau berufen worden war (Abb. 3). In seiner Funktion als Justizminister erwirkte Lubienski 1809 auch Rothers Freilassung, als dieser wegen eines Briefwechsels mit dem preußischen Minister von Stein als Spion zum Tode verurteilt werden sollte.¹¹

Nach dem Verlassen Warschaus wurde Rother in seiner Funktion als Experte für polnische Angelegenheiten nach Elbing, Marienwerder, Königsberg und Thorn gesandt, um das dortige Eigentum der Preußischen Seehandlung in Sicherheit zu bringen. Einige Jahre später stieg Rother in die Leitung der Seehandlung auf. Zu Rothers 50. Dienstjubiläum im preußischen Staatsdienst (1847) sollte ihm sein alter polnischer Bekannter Feliks Lubienski öffentlich die Glückwünsche übermitteln.¹²⁠

Die Beziehung der beiden Männer war auch eng und unerschüttert geblieben, als sie in jungen Jahren in dem Streit über die napoleonischen Kontributionsforderungen zwischen Preußen und dem Herzogtum Warschau die gegensätzlichen Positionen ihrer jeweiligen Dienstherrn vertreten mussten. Konkret ging es dabei um die sogenannten „Warschauer Summen“, welche nach den Teilungen Polens in den preußisch gewordenen Gebieten von der königlichen Bank und der Preußischen Seehandlung hypothekarisch vorwiegend an die polnischen Grundbesitzer ausgeliehen worden waren.¹³ Gestützt auf eine Bestimmung des Tilsiter Vertrages¹⁴ nahm Preußen jene Kapitalien für sich in Anspruch und versuchte sie immer wieder bei der Regelung der Kontributionszahlung an Frankreich zu verwerten. Napoleon jedoch beschlagnahmte sie für sich und trat sie im Mai 1808 für 20 Millionen Frs. an das Herzogtum Warschau ab.¹⁵

In der deutschen Geschichtsschreibung wird diese Entscheidung bis heute als Rechtsbruch oder sogar als „Raub“ charakterisiert, der zu nicht mehr aufholbaren finanziellen Rückständen solcher staatlichen Institutionen wie eben der Preußischen Seehandlung beigetragen habe. In Wirklichkeit aber erlitt dabei nicht nur Preußen hohe Verluste, sondern auch das wirtschaftlich instabile Herzogtum Warschau. Denn die preußischen Drohungen schreckten die Schuldner vor jeder Rückzahlung zurück, sodass die polnische Regierung tatsächlich ihren Schuldnern nahezu machtlos gegenüberstand. Von den 20 Millionen Frs., für die das Herzogtum Warschau Frankreich die Schuldkapitalien abgekauft hatte, gelang es, lediglich 2 Millionen zurückzugewinnen. Die Verluste Preußens waren infolge der Verträge mit Russland nach dem Wiener Kongress zwar geringer als erwartet ausgefallen. Trotzdem betrugen die Einbußen an Kapital bei der königlichen Bank und der Preußischen Seehandlung etwa 50 %.¹⁶

Der Rückzug aus Warschau zwang die Preußische Seehandlung, ihren dortigen Sitz aufzugeben und das 1788 erbaute Gebäude in der Bielanska Straße 5 zu veräußern. Die Verkaufsprozedur wurde schnell und problemlos abgewickelt, denn der Käufer Samuel Fränkel war nicht nur der Seehandlung längst vertraut, sondern konnte auch die Kondition der Immobilie bestens einschätzen.¹⁷ Fränkel entstammte einer angesehenen jüdischen Berliner Bankiersfamilie. Nach seiner Ausbildung im Bankhaus „Levy“ war er 1800 als deren Vertreter von Berlin nach Warschau geschickt worden. Sein erster Arbeitsort befand sich im Gebäude der Preußischen Seehandlung, in dem das Bankhaus „Levy“ einige Räume gemietet hat. Nachdem Fränkel sechzehn Jahre später dasselbe Gebäude erworben hatte, machte er es zum Sitz seiner eigenen Bank.¹⁸

Aufgrund seiner guten Kontakte wandte sich die Regierung des neu entstandenen Herzogtums Warschau 1807 an Fränkel mit dem Auftrag, die finanziellen Beziehungen nach Berlin neu zu organisieren. Fest verankert in Warschau pflegte er – nunmehr als Christ – seine Kontakte nach Berlin und zur Preußischen Seehandlung.¹⁹ Nach dem Ende der Napoleonischen Kriege und der Gründung des sogenannten Kongress Polens unter dem russischen Protektorat gehörte Fränkel zu den wichtigsten Bankiers. Sein Weg von Berlin nach Warschau zeigt exemplarisch die engen wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Preußen und Polen auf, häufig in direkter oder indirekter Verbindung zur Preußischen Seehandlung.

Im Dienst der Politik

1820 wurde die Seehandlung endgültig zu einem Geld- und Handelsinstitut des Staates umstrukturiert, das nur dem König verantwortlich war. Nachdem die Konsolidierung der Staatsfinanzen erreicht war, vor allem dank der Auslandsanleihen bei dem Londoner Bankhaus Rotschild, ging der neue Direktor der Seehandlung, Christian Rother, daran, Geldmittel zur kräftigen Unterstützung und Förderung der preußischen Industrie bereitzustellen. Voraussetzungen für wirtschaftlichen Aufschwung waren allerdings ein leistungsfähiges Straßennetz, ein überregionales Transportwesen und eine offensive Handelspolitik, die neue Märkte erschloss und alte zurückeroberte. Auch dafür stelle Rother Finanzmittel großzügig zur Verfügung. Die Seehandlung war gefragt, wenn es um Fördermaßnahmen ging, die mit hohen Kosten und wirtschaftlichen Risiken verbunden waren. Dazu zählten Investitionen in wirtschaftlich wenig erschlossenen Gebieten wie Niederschlesien, Pommern, Ostpreußen, Berlin und Umgebung.²⁰

Ein Blick auf die Karte Europas reicht, um zu erkennen, dass die historischen Regionen, in denen die Preußische Seehandlung – zumindest im 19. Jahrhundert – vorwiegend agierte, zum Teil mehrheitlich von Polinnen und Polen bewohnt waren und im heutigen Polen liegen. Gewiss hat die Seehandlung dadurch zur wirtschaftlichen Erschließung dieser Gebiete wesentlich beigetragen, von der sie bis heute profitieren, dennoch darf nicht vergessen werden, dass die wirtschaftliche Förderung der Preußischen Seehandlung am wenigsten das Interesse der dort lebenden Bevölkerung im Sinn hatte. Benefiziaten der wirtschaftlichen Entwicklung waren vor allem die preußischen Staatskassen sowie die preußischen Träger der finanzierten Unternehmen.

Die von der Industrialisierung ausgelösten Veränderungen der traditionellen Beziehungen führten zu einer starken Differenzierung und Pauperisierung der polnischen Untertanen Preußens. Die Folge davon waren ihre starke Migration in die preußischen Industriezentren sowie ihre wachsende finanzielle Abhängigkeit von den preußischen Kreditanstalten. Von beiden Entwicklungen hat die Preußische Seehandlung profitiert. In vielen von ihr getragenen Betrieben und Unternehmen haben polnische Arbeiterinnen und Arbeiter ihren Lohn verdient. Überfordert reagierte die Leitung der Seehandlung auf die starke Binnenwanderung der unqualifizierten polnischen Landbevölkerung. Vor diesem Hintergrund erscheint die These, wonach Rother eine vorwärtsweisende Sozialpolitik betrieb, für die nicht von der Seehandlung betriebenen Unternehmungen unzutreffend.²¹ Im Endergebnis änderte auch die Seehandlung nichts an dem Massenelend in den östlichen Provinzen oder in Schlesien.

Von der sich langsam auch in Preußen ausbreitenden Industrialisierung waren polnische Großgrundbesitzer in den östlichen Provinzen Preußen besonders stark betroffen. Ihre unrentablen und kaum modernisierten Gutshöfe waren häufig stark verschuldet, unter anderen bei der Preußischen Seehandlung. Auch aus diesem Grund übernahm sie die Hauptverantwortung für die finanzielle Umsetzung der sogenannten Siedlungspolitik. Bismarck hatte klar dargelegt, dass die Regierung Maßnahmen treffen müsse, um das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Deutschen und Polen in den Ostprovinzen zum deutschen Vorteil zu verbessern. Bismarck zielte mit dem Gesetz vor allem auf die nachhaltige Schwächung des polnischen Adels, den er für den eigentlichen Träger des nationalpolnischen Widerstands gegen die preußische Dominanz ansah. Das Gesetz von 1886 „zur Stärkung des Deutschen Elements in den Provinzen Westpreußen und Posen gegen polonisierende Bestrebungen“ sah daher die Einrichtung eines staatlich finanzierten Fonds vor, mit dem unter der Kontrolle der sogenannten Ansiedlungskommission in großem Umfang vorwiegend polnischer Großgrundbesitz angekauft und an deutsche Ansiedler meist als sogenanntes Rentengut abgegeben werden sollte.²² Die Aufgabe der Preußischen Seehandlung bestand darin, diese Rentengüter finanziell zu verwalten bzw. Kredite für die Übernahme bereitzustellen.

Letztendlich ist dieses Ziel jedoch kläglich gescheitert, denn die Ansiedlungskommission musste mithilfe der Preußischen Seehandlung mehr deutschen Besitz als polnischen aufkaufen.²³ Zahlreiche hoch verschuldete Junker ergriffen die Chance und behandelten die Ansiedlungskommission als ein Sanierungsunternehmen. Bis zum Ersten Weltkrieg wurden knapp zweiundzwanzigtausend Siedlerstellen geschaffen, was die Ansiedlung von ca. 100 000 Menschen bedeutete. Dass hierfür fast eine Milliarde Mark in den von der Seehandlung verwalteten Ansiedlungsfonds floss, führt klar vor Augen, mit welcher Konsequenz hier politische und gegen die polnische Mehrheitsbevölkerung gerichtete Ziele verfolgt wurden.²⁴

Als eigenständig operierendes Finanzinstitut im Besitz des Staates war die Seehandlung, die nun Preußische Staatsbank hieß, selbstverständlich auch an der Finanzierung des Ersten Weltkrieges beteiligt. Aus den Archivakten geht eindeutig hervor, dass sie u. a. für die Darlehensgewährung zur Förderung der Stickstoffherstellung, also der Giftgasproduktion, verantwortlich war, sowie Kredit für die Zentralstelle für die Beschaffung der Heeresverpflegung eröffnete. In mehreren Unterlagen wird sie auch als die „Kriegsbank des preußischen Staates“ bezeichnet.²⁵ Da polnische Soldaten je nach ihrer staatlichen Zugehörigkeit sowohl in deutschen und österreichischen als auch in russischen Uniformen an den Fronten dienten, konnte diese Darlehenspolitik der Seehandlung folglich sehr unterschiedliche Auswirkung auf die Soldaten haben.

Die Wiedergewinnung der polnischen Unabhängigkeit 1918 stellte die Preußische Staatsbank (Seehandlung) vor neue Herausforderungen (Abb. 4). Allerdings ist es sehr schwer, ihre Tätigkeitsfelder im unabhängigen Polen an konkreten Beispielen festzumachen. Denn nach der Umgestaltung der Seehandlung zu einem eigenständig operierenden Bankunternehmen im Besitz des Staates bestand ihre Aufgabe vor allem darin, die Staatsgelder zu verwalten. Spätestens ab dem 20. Jahrhundert fungierte sie als Bankier der Banken, d. h. sie war eine Geldausgleichstelle der deutschen Banken.

Durch ihre Konnten ist ein Großteil der Gelder geflossen, die der Staat zur Stützung anderer Finanzunternehmen zur Verfügung stellte. In einer Quelle wird darauf hingewiesen, dass die Preußische Staatsbank allein im Jahr 1929 mit 700 Finanzinstitutionen deutschlandweit in Verbindung stand und mehrere Vermittlungsstellen hatte, wie z. B. die Dresdner Bank oder die Bankhäuser in Hamburg, darunter auch das Bankhaus Wartburg.²⁶

Allein aus diesem Grund ist es fast unmöglich, alle deutsch-polnischen Verbindungen der Preußischen Staatsbank aufzuzeigen. Im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz liegen mehrere Dokumente vor, die das direkte Engagement der Seehandlung bei den gerichtlichen Verhandlungen und Klagen gegen die polnische Regierung belegen.²⁷ Denn der Versailler Friedensvertrag gab das polnische Staatsbürgerrecht in den vom Deutschen Reich abgetrennten Gebietsteilen nur denjenigen Deutschen, die dort geboren waren oder seit 1908 gewohnt hatten. Wer dieser Bedingung nicht entsprach, dessen Vermögen konnte gegen Entschädigung liquidiert werden. Polen errichtete alsbald ein Liquidationsamt, das diese Bestimmung so weit als möglich ausdehnte und bis zur Entscheidung die strittigen Vermögensobjekte in Zwangsverwaltung nahm. Von den Liquidationsverfahren war die Preußische Staatsbank (Seehandlung) direkt betroffen, weil die meisten übernommenen Güter Rentengüter waren, die sie für den preußischen Staat verwaltete und finanzierte.²⁸ Inflation und wirtschaftliche Probleme der jungen polnischen Republik entwerteten die festgesetzten Entschädigungen, was starke Verluste für die Seehandlung zu Folge hatte.

Die unzähligen Revisionsansprüche der Preußischen Staatsbank hatten aber auch einen politischen Hintergrund. Die Ostpolitik des Reichs und Preußens war nach dem Friedensvertrag von Versailles auf die Revision der neuen Grenzen im Osten fixiert. Die massive Abwanderung der Deutschen aus den an Polen gefallenen Gebieten brachte für die deutsche Außenpolitik jedoch die Gefahr mit sich, dass die Forderung der Ostrevision durch die vollständige Polonisierung der abgetretenen Territorien ihre Grundlage verliert. Da die sogenannten Ostmarkendeutschen nicht allein durch Aushalteparolen und die Forderung nach nationaler Treue zum Bleiben bewogen werden konnten, begann das Reich die Position der deutschen Minderheit durch die Zuwendung erheblicher finanzieller Mittel zu stärken. Da aber nur indirekte Zuwendungsformen möglich waren, galten die zahlreichen Wirtschaftsverbände wie z. B. die Genossenschaften und ihre Banken als vermittelnde Verteilerstellen. Die Finanzierung der deutschen Minderheit wurde großenteils durch die Landesgenossenschaftsbank in Posen sowie durch eine mit dem deutschen Kapital in Holland gegründete Bank abgewickelt.²⁹ Für beide Institutionen übernahm die Preußische Staatsbank (Seehandlung) die Bürgschaft. Somit trug ihre Subventionierungspolitik auch einen bevölkerungs- bzw. siedlungspolitischen Charakter.

Die „Neue Ordnung“ der Nationalsozialisten in Europa, in der die Zukunft Polens nur auf Unterdrückung, ja Versklavung hinauslief, band auch die Kreditinstitute an eine vorbehaltlose Kooperation mit dem Regime und damit mittelbar auch den unternehmerischen Erfolg an den „Endsieg“. Es wäre dubios, lediglich die rassenideologischen Leitlinien der Okkupationspolitik zu verurteilen und gleichzeitig den Beamten- und Verwaltungsapparat (auch den der Kreditinstitute) als vermeintlich unbeteiligt zu exkulpieren.³⁰ Der Umstand, dass der polnische Staat mit Kriegsbeginn zum Schauplatz sehr umfangreicher Beschlagnahmeaktionen sowie komplexer, immer radikaler sich entwickelnder Siedlungs-, Translokations- und Deportationsprojekte wurde, verlangt eine Untersuchung der Teilhabe deutscher Kreditinstitute bei der Finanzierung dieser Projekte und ihrer Organisatoren.
Wie aus dem eigenen Jahresbericht von 1943 hervorgeht, hat die Preußische Staatsbank „ihre Mittel hauptsächlich in den Dienst der Kriegsfinanzierung und der Kapitalmarktfinanzierung der Reichsregierung“ gestellt.³¹ Sie war für die Kredite zu Investitions- und sonstigen Wirtschaftszwecken verantwortlich, die an die im besetzten Polen neugegründeten deutschen Gesellschaften vergeben wurden. Dass diese Kredite genutzt wurden, um die NS-Zwangsarbeit und Kriegswirtschaft zu finanzierten, ist mehr als deutlich. Auch an der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung war die Preußische Bank direkt beteiligt.
„Die Seehandlung ist ferner Treuhänderin bzw. Zentraldepotstelle für die Aufnahme von Wertpapieren, die für die Judenkontribution in Zahlung gegeben werden. In gleicher Weise ist sie Zentralstelle für jüdische Auswanderer zur Entgegennahme von Wertpapieren für die Bezahlung der Transferabgabe und der Abwertungsgewinne.“³² Im Gegensatz zum Reich war die Seehandlung im besetzten Polen nicht direkt an der Konfiskation, der „Verwertung“ und der „Germanisierung“ jüdischen und polnischen Eigentums beteiligt. Diese Aufgaben übernahmen ihre Vermittlungsstellen: vor allem die bereits erwähnte Ostbank sowie die Dresdner Bank.³³ Welche Folgen die Beteiligung der Preußischen Staatsbank an der Enteignungspolitik des Nazi-Regimes in Polen langfristig hatte, erfordert eine genauere Untersuchung.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich in der 175-jährigen Existenz der Preußischen Seehandlung nur wenige partnerschaftliche Kooperationsmomente mit Polen bzw. mit der polnischen Bevölkerung aufzeigen lassen. Als Staatsunternehmen hat die Seehandlung die merkantilistische und teils koloniale Politik Preußens weitgehend initiiert, getragen und umgesetzt.
Diese negative Verflechtung kann sicherlich nicht allein in nationalen Kategorien betrachtet werden. Wirtschaftliche Unternehmen und Institutionen wie die Seehandlung legten und legen nun mal den Fokus auf Gewinnoptimierung und nicht auf die Pflege der nachbarschaftlichen Kontakte. In letzterer Hinsicht bleibt jedoch auch vieles offen. Eine genauere Darstellung der Verklammerung der Seehandlung mit dem polnischen Verwaltungsapparat, also Untersuchungen über das Zusammenspiel mit den für Finanzen und Wirtschaft zuständigen polnischen Ressorts, fehlen bis heute. Manche Themen werden wahrscheinlich noch lange einer gründlichen Bearbeitung harren, so die Gewährung von Darlehen und Vorschüssen an die polnischen Eliten oder die Beteiligung der Seehandlung an der Abwicklung und Liquidierung polnischer Banken und Sparkassen.

Die Reflexion über diese Fragen wachzuhalten, bedeutet aber nicht, die Verflechtung der Seehandlung mit Polen allein auf ein einseitiges „Täter-Opfer-Verhältnis“ zu reduzieren. Gerade weil die Geschichte der Preußischen Seehandlung im Kontext der vielfältigen polnisch-preußischen Beziehungsgeschichte zu betrachten ist, muss es möglich sein, diese Vielfalt in allen ihren Widersprüchen aufzuzeigen.

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Über die Autorin

PD Dr. Agnieszka Pufelska ist Kulturhistorikerin und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Nordost-Institut der Universität Hamburg mit Sitz in Lüneburg tätig. Nach ihrer Promotion 2007 an der Europa Universität Viadrina in Frankfurt/Oder: »Die ›Judäo-Kommune‹ ein Feindbild in Polen. Das polnische Selbstverständnis im Schatten des Antisemitismus 1939–1948« wurde sie mit einer Arbeit zu den preußisch-polnischen Kulturbeziehungen im 18. Jahrhundert an der Universität Potsdam 2017 habilitiert: »Der bessere Nachbar? Das polnische Preußenbild zwischen Politik und Kulturtransfer 1764–1794«. In einem 2021 von ihr herausgegebenen Themenheft von »Geschichte und Gesellschaft« entwickelt sie ein innovatives Konzept einer post- kolonialen Geschichtsschreibung Preußens als europäische Beziehungsgeschichte. Aktuell erschließt sie anlässlich des anstehenden Kant-Jahres die Königsberger Bestände der Albertus Universität, die im Staatsarchiv Olsztyn aufbewahrt werden.

© Katja Hentschel, Wissenschaftspreis 2023, Agnieszka Pufelska
Agnieszka Pufelska © Katja Hentschel

Abbildungsnachweis

Abb.1: Die Provinz Westpreußen 1878-1920; https://westpreussisches- landesmuseum.de/de/museum/was-ist-westpreussen-2/

Abb. 2: Preußen 1786-1806; https://gsta.preussischer-kulturbesitz.de/fileadmin/useruploadgsta/02Content/Bilder/01Recherche/04Geo graphischeSuche/GeographischeSucheHistorischerAtlas1786_1806.jpg

Abb. 3: Herzogtum Warschau 1809; https://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Neuostpreu%C3%9Fen#/media/Datei:Herzogtum-Warschau.png

Abb. 4: Ergebnisse des Versailler Vertrags ̧ https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Versailler_Vertrag.png

Anmerkungen zum Text

¹ Vgl. Agnieszka Pufelska: Der bessere Nachbar? Das polnische Preußenbild zwischen Politik und Kulturtransfer (1765-1795), Berlin/Boston 2017, S. 182.

² Vgl. Rolf Straubel: Friedrich Christoph von Goerne (1734–1817): Selbstherrlicher Minister König Friedrichs II. oder Spielball seiner Sekretäre und fremder Magnaten? Berlin 2014, S. 164.

³ Jugendleben und Wanderbilder. Nachlass von Johanna Schopenhauer, herausgegeben von ihrer Tochter, Bd. 2, Braunschweig 1839, S. 298.

⁴ Straubel: Friedrich Christoph von Goerne, S. 185.

⁵ Vgl. Radosław Gaziński: Prusy a handel solą w Rzeczypospolitej, Warszawa 2007, S. 28–58.

⁶ Ebenda

⁷ Zit. nach Heinrich von Friedberg: Friedrich der Große und der Prozeß Goerne. Ein Beitrag zur Geschichte der preußischen Seehandlung, in: Historische Zeitschrift, Bd. 65 (1890), S. 4.

⁸ Ebenda, S. 17.

⁹ Ebenda, S. 34.

¹⁰ Vgl. Agnieszka Pufelska: Die erzwungene Nähe. Warschau als zweitgrößte Stadt Preußens (1795-1806). In: Kodzik, Joanna/Zientara, Włodzimierz (Hrsg.): Hybride Identitäten in den preußisch-polnischen Stadtkulturen der Aufklärung. Studien zur Aufklärungsdiffusion zwischen Stadt und Land, zur Identitätsbildung und zum Kulturaustausch in regionalen und internationalen Kommunikationsnetzwerken. Bremen 2016, S. 188–299.

¹¹ Zu Rother und Lubienski siehe: Christian von Rother. Nekrolog, in: Schlesische Provinziell-Blätter, 1849, Bd. 130, S. 466–489.

¹² Ebenda, S. 469.

¹³ Vgl. Karl Watz: Napoleonische Kontributionspolitik. Die „preußischen Forderungen“ im Herzogtum Warschau von 1807—15, in: FinanzArchiv, 4(1935), S. 693-717.

¹⁴ Der Vertrag von Tilsit (7. - 9. Juli 1807) zwischen Napoleon und Zar Alexander I beendete den Vierten Koalitionskrieg. Preußen wurde zur Mittelmacht herabgestuft und verlor die Hälfte seines Staatsgebiets.

¹⁵ Ebenda, S. 693.

¹⁶ Ebenda, S. 705.

¹⁷ Vgl. Markus Nesselrodt: Samuel Fränkel. Ein Berliner Jude als Finanzier der polnischen Industrialisierung im frühen 19. Jahrhundert, in: https://www.copernico.eu/de/themenbeitraege/samuel-fraenkel-ein-berliner-jude-als-finanzier-der-polnischen-industrialisierung-im-fruehen-19-jahrhundert

¹⁸ Ebenda

¹⁹ Vgl. Cornelia Aust: Merchants, Army Suppliers, Bankers. Transnational Connections and the Rise of Warsaw's Jewish Mercantile Elite (1770-1820). In: Dynner, Glenn (Hrsg.): Warsaw. The Jewish Metropolis. Essays in Honor of the 75th Birthday of Professor Antony Polonsky. Leiden 2015. S. 42–69.

²⁰ Vgl. Dagmar Claus: Aus der Geschichte der Seehandlung, in: Berlinische Monatsschrift 6 (1997) /10, S. 11 – 16.

²¹ Vgl. Wolfgang Radtke: Die preußische Seehandlung zwischen Staat und Wirtschaft in der Frühphase der Industrialisierung, Berlin 1981, S. 365-370.

²² Hierzu: Max Sering: Die innere Kolonisation im östlichen Deutschland, Leipzig 1893, S. 200.

²³ Vgl. Scott M. Eddie/ Christa Kouschil: Preußens Polenpolitik am Vorabend des Ersten Weltkriegs. Die Königlich Preußische Ansiedlungskommission für die Provinzen Westpreußen und Posen und das Enteignungsgesetz von 1908, Neuruppin 2018.

²⁴ Vgl. Hans-Erich Volkmann: Die Polenpolitik des Kaiserreichs. Prolog zum Zeitalter der Weltkriege, Paderborn 2016, S. 131-146.

²⁵ Siehe dazu Verwaltungsberichte königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank), z. B. für das Etatsjahr 1914, S. 3, in: https://pm20.zbw.eu/mirador/?manifestId=https://pm20.zbw.eu/iiif/folder/co/045344/manifest.json.

²⁶ Vgl. Der Jahresbericht der Seehandlung, in: Deutsche Bergwerkszeitung, 11.02.1930; Die Zusammensetzung des Konsortiums für den Berliner Kredit, in: Frankfurter Zeitung, 21.12.1929.

²⁷ Vgl. XIV. HA, Rep. 421, Nr. 37-39.

²⁸ Vgl. Norbert Krekeler: Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik der Weimarer Republik. Die Subventionierung der deutschen Minderheit in Polen 1919 – 1933, Stuttgart 1973, S. 69.

²⁹ Ebenda, S. 65-94.

³⁰ Vgl. Ingo Losse: Kredite für NS-Verbrechen. Die deutschen Kreditinstitute in Polen und die Ausraubung der polnischen und jüdischen Bevölkerung 1939–1945, München 2007, S. 447.

³¹ GStA: I. HA Rep. 151, IA Nr. 130.

³² GStA: I. HA Rep. 151, IA Nr. 97.

³³ Vgl. Losse: Kredite für NS-Verbrechen, S. 108.