Johannes Bähr: "Auf den Spuren der Preußischen Staatsbank"
Erweiterte Fassung des Vortrags von Johannes Bähr im Jubiläumsprogramm 40 Jahre Stiftung Preußische Seehandlung vom 23. September 2023
Die von Friedrich dem Großen gegründete Seehandlungs-Companie wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend zu einer Staatsbank für die Finanzoperationen des Königreichs. 1904 wurde sie daher in Königliche Seehandlung (Staatsbank) umbenannt, ab 1918 firmierte das Finanzinstitut dann als Preußische Staatsbank (Seehandlung). Dieser Name blieb bestehen, als der Geschäftsbetrieb 1945 eingestellt werden musste. Er verschwand erst mit der Liquidation im Jahr 1983, aus deren Erlös die Stiftung Preußische Seehandlung gegründet wurde.
Während die große Tradition der Seehandlung im Namen der Stiftung fortlebt, ist die Preußische Staatsbank nicht mehr bekannt. Auch in der historischen Forschung steht sie im Schatten der Seehandlungsgesellschaft des 18. und 19. Jahrhunderts, deren Beitrag zur Entwicklung Preußens bereits in mehreren Studien herausgearbeitet worden ist, zuletzt in dem zum 40-jährigen Stiftungsjubiläum erschienen Band „Die Preußische Seehandlung zwischen Markt, Staat und Kultur“.¹
Dass die Geschichte der bedeutenden Preußischen Staatsbank in den Jahren 1918 bis 1945 immer noch als Desiderat der Forschung gilt, ist unverständlich. Dies gilt umso mehr, als diese Historie in öffentlichen Archiven gut dokumentiert sind, besonders durch einen umfangreichen Aktenbestand im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Die vielen offenen Fragen zur Geschichte der Preußischen Staatsbank können im nachfolgenden Überblick nur ansatzweise aufgezeigt werden, als Impuls für deren Erforschung.
Behörde und Bank zugleich: Die Preußische Staatsbank
Staatsbanken in der damaligen Form bestehen heute in Deutschland nicht mehr. Die wichtigsten Aufgaben einer solchen Bank war es, dem Staat durch die Ausgabe von Schatzanweisungen oder Anleihen Geld zu beschaffen und bankmäßige Geschäfte des Staats durchzuführen. Seit dem 18. Jahrhundert bestanden drei Staatsbanken, unter denen die Seehandlung Preußens die bedeutendste war. In den Jahren 1914 bis 1924 kamen sechs Staatsbanken für Einzelstaaten des Kaiserreichs bzw. Länder der Weimarer Republik hinzu. Dagegen fungierten die in den preußischen Provinzen entstandenen Landesbanken als Provinzialbanken und zunehmend auch als Girozentralen der Sparkassen.
Zu den Aufgaben der Preußischen Staatsbank gehörte ein breites Spektrum von Geschäften. Neben der Ausgabe von Schatzanweisungen und Einlagengeschäften gehörten dazu die Vergabe von Darlehen an die Landwirtschaft, aber auch die finanzielle Absicherung von Fürsorgeleistungen. In der Tradition der Seehandlung besaß die Bank bis 1919 auch eigene Gewerbebetriebe, als Besonderheit war ihr das Staatliche Leihamt (bis 1918 Königliches Leihamt) angegliedert. Über das Konsortium für die Anleihen des preußischen Staats, dem die wichtigsten deutschen Geschäftsbanken angehörten, war die Staatsbank eng mit der Finanzwelt verknüpft. Dabei blieb sie strikt von der Reichsbank getrennt, die in Nachfolge der früheren Preußischen Bank für die Geld- und Währungspolitik zuständig war.
Die Preußische Staatsbank hatte die Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Vermögen. Sie befand sich vollständig im Besitz des preußischen Staats und unterstand der Aufsicht durch das preußische Finanzministerium. Ihre Gewinne flossen in den Staatshaushalt, für ihre Verluste haftete der Staat. Ein großer Teil des Personals waren Staatsbeamte; geleitet wurde die Bank nicht von einem Vorstand, sondern von einer Generaldirektion aus Staatsfinanzräten, die den Status einer Behörde hatte, mit einem Präsidenten an der Spitze. Von 1909 bis 1924 hatte Adolf von Dombois dieses Amt inne, sein Nachfolger Franz Schroeder von 1924 bis 1945. Dombois und Schroeder hatten nie in einer Geschäftsbank gearbeitet, sondern als Juristen im Preußischen Finanzministerium Karriere gemacht. Beide gehörten nie einer politischen Partei an.
Anders als mitunter vermutet wurde, war die Umbenennung der Königlichen Seehandlung (Staatsbank) in Preußische Staatsbank (Seehandlung) nicht eine Folge der Novemberrevolution von 1918. Vielmehr erhielt die Seehandlung noch während des Ersten Weltkrieges – durch ein Gesetz vom 23. Februar 1918 – den neuen Namen, um dadurch in Verbindung mit einer rund 60-prozentigen Kapitalerhöhung ihre bankmäßige Ausrichtung zu festigen. Durch das dynamische Wachstum der Berliner Großbanken im Kaiserreich hatte die Seehandlung am Finanzmarkt schon länger an Bedeutung verloren. Nun galt es zu verhindern, dass sie in den zu erwartenden Turbulenzen nach Kriegsende zu einem Nischeninstitut verkümmerte. In ihrem im Juni 1918 vorgelegten Verwaltungsbericht wies die Preußische Staatsbank auf ein weiteres Motiv für die Umbenennung hin: Man hätte sich dazu auch entschlossen, um sie „vor den noch immer vorkommenden Verwechslungen mit Seehandelsanstalten und Seefischhandlungen zu schützen“.² Gleichwohl blieb die Bank in der Öffentlichkeit weiterhin als „Seehandlung“ bekannt.
Krisen und Skandale in den 1920er-Jahren
Die Novemberrevolution von 1918 führte bei der Preußischen Staatsbank zur Errichtung eines Angestelltenausschusses, aber nicht zu Veränderungen in der Generaldirektion. Wie in allen Bereichen mussten die während des Krieges eingestellten Frauen auch hier dem vom Militär zurückkehrenden Stammpersonal Platz machen. Die Gebietsabtretungen nach dem Ersten Weltkrieg zwangen die Preußische Staatsbank zum Verkauf ihres letzten Gewerbebetriebs, der Bromberger Mühlen. Zugleich entstand eine Reihe neuer Aufgaben. So hatte die Bank nun unter anderem Preußens Beteiligung an der Flüchtlingsvorsorge zu finanzieren.
Überschattet wurde die Geschäftsentwicklung bald von der sprunghaft steigenden Inflation. Der Finanzbedarf Preußens erhöhte sich entsprechend. In immer größerem Umfang hatte die Staatsbank Schulden des Freistaats zu finanzieren und Schatzwechsel des Reichs anzunehmen. Ihr Eigenkapital konnte dagegen nicht an die Geldentwertung angepasst werden. Anders als die Geschäftsbanken konnte die Preußische Staatsbank auch nicht in lukrative Devisengeschäfte ausweichen. Das Staatliche Leihamt litt besonders unter dem Währungsverfall, da die Pfänder mit entwertetem Geld wiedereingelöst werden konnten. Als nach der Hyperinflation der Jahre 1922/23 Bilanz gezogen wurde, hatte die Preußische Staatsbank fast 90 Prozent ihres Eigenkapitals verloren.³
Nach diesen inflationsbedingten Verlusten geriet sie in ein selbstverschuldetes Desaster. Um ihre Bilanz aufzubessern, war die Preußische Staatsbank im großen Stil in das profitable Kreditgeschäft mit der Privatwirtschaft eingestiegen. Dabei erwiesen sich mehrere Beamte als korruptionsanfällig und ließen sich auf unzulässige Kreditgeschäfte mit zwei Konzernen gewiefter Spekulanten, der Kaufleute Iwan Baruch Kutisker und Julius Barmat, ein. Die Generaldirektion soll erst im Mai 1924 von diesen Krediten erfahren haben. Als Kutisker und Barmat im Dezember 1924 unter dem Vorwurf betrügerischer Geschäfte verhaftet wurden, ergingen gegen ein Dutzend Ministerial- und Bankbeamte Haftbefehle wegen gemeinschaftlichen Betruges an der Preußischen Staatsbank. Es stellte sich heraus, dass die Bank an Unternehmen Kutiskers und Barmats ungedeckte Kredite in Höhe von knapp 24 Millionen Reichsmark vergeben hatte. Damit rückte sie in das Zentrum eines der politisch brisantesten Wirtschaftsskandale der Weimarer Republik. In den Medien brach ein Sturm über die Preußische Staatsbank herein. „Luftgeschäfte“ statt „Seegeschäfte“ spottete die Industrie- und Handelszeitung; die Kölnische Zeitung schrieb: „Friedrich der Große, der Gründer der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), wäre mit dem Stock in diese Verhältnisse hineingefahren“.⁴
In diesen Skandal war nicht nur die Preußische Staatsbank verwickelt. Auch Reichspostminister Anton Höfle (Zentrumspartei) wurde verhaftet, der Berliner Polizeipräsident verlor sein Amt, und der frühere Reichskanzler Gustav Bauer (SPD) musste sich wegen eines Empfehlungsschreibens für Barmat an die Staatsbank verantworten. Dass Beamte wegen Vermögensdelikten und Korruption in Haft kamen, war nicht nur ein Finanzskandal. Die Vorgänge erschütterten auch das gesellschaftliche Leitbild vom pflichtbewussten preußischen Beamten.
Den radikalen Parteien bot der Skandal reichlich Stoff, die Demokratie anzuprangern, galt Preußen doch als „republikanisches Bollwerk“ der Weimarer Republik. Von der Rechten wurde der Skandal zu antisemitischen Hetzkampagnen und Verschwörungsnarrativen genutzt, da Kutisker und die fünf Brüder Barmat jüdische Einwanderer aus Osteuropa waren. Die Kampfblätter des rechtsradikalen Pressezaren Alfred Hugenberg sahen ein „ostjüdisches Betrugssystem“ am Werk, „dessen talmudischen Spitzfindigkeiten die anscheinend allerdings recht primitiven und rückständigen Einrichtungen der Preußischen Staatsbank nicht gewachsen waren“.⁵ Beobachter aus den demokratischen Parteien lasteten die Verfehlungen der Preußischen Staatsbank dagegen deren mangelnder Kompetenz in Bankgeschäften an. Beamte seien nicht fähig, „Bankdirektor zu spielen“.⁶
Erfolgreiche Reformen
Die preußische Regierung war sich nach dem Kutisker-Barmat-Skandal der Notwendigkeit bewusst, die Preußische Staatsbank auf neue, zeitgemäße Grundlagen zu stellen. Im März 1926 ersetzte eine neue Geschäftsordnung das Präsidialsystem durch das Kollegialsystem und erleichterte es der Staatsbank, die Geschäfte mit anderen Banken auszubauen.⁷ Mit Franz Köbner wurde schon im Februar 1925 ein ehemaliger Filialdirektor der Deutschen Bank in die Generaldirektion berufen.
Das Gesetz über die Preußische Staatsbank vom 22. Februar 1930 führte weitere überfällige Reformen ein (siehe Abb. 3). Das ehemalige Königliche Finanzinstitut wurde aus den bürokratischen Fesseln der Haushaltsordnung gelöst und sollte Bankgeschäfte aller Art nach kaufmännischen Grundsätzen betreiben. Neu eingestellte Mitarbeitende wurden nicht mehr verbeamtet, Führungskräfte wurden fortan mit Privat- dienstverträgen zu bankmäßigen Gehältern mit Leistungszulagen angestellt. Davon erwartete man sich, mehr erfahrene Bankfachleute zu gewinnen. Der preußische Staat haftete jedoch weiterhin für die Verluste, und die Vorstände hießen weiterhin Staatsfinanzräte.⁸
Das Staatsbankgesetz schloss an Reformen an, die die preußische Regierung bei den großen Industrieunternehmen des Freistaats und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse umgesetzt hatte. Die staatlichen Bergwerke und Elektrizitätswerke waren in Aktiengesellschaften umgewandelt worden. Zwar blieben die Aktien in den Händen des Staats, aber die neue Rechtsform erleichterte es den Unternehmen, ihre Geschäfte kaufmännisch zu führen. In der Begründung ihrer Vorlage zum Staatsbankgesetz konnte die preußische Regierung darauf verweisen, dass sich kaufmännische Grundsätze bei den Staatsbetrieben bewährt hatten.⁹ Vor diesem Hintergrund wurden bereits im März 1929 zwei Staatsfinanzräte der Staatsbank, Franz Köbner und Hermann Brekenfeld, zu alleinigen Vorstands- mitgliedern der neuen Finanzholding des Freistaats, der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerksaktiengesellschaft (VEBA), bestellt.¹⁰ Die beiden Staatsfinanzräte hatten bei der VEBA vor allem die Aufgabe, den Finanzbedarf der defizitären „Preußen-Betriebe“ an der Ruhr zu decken.¹¹
Insgesamt wuchs die Preußische Staatsbank in der Zeit der Weimarer Republik trotz der Krisen und Skandale in eine neue Größenordnung. Die Beschäftigtenzahl stieg bis 1930 auf 775 – gegenüber 393 im Jahr 1913, die Bilanzsumme nahm im selben Zeitraum von 619 Millionen Mark auf rund 1,28 Milliarden Reichsmark zu (siehe Anhang, Tabelle 1 und 2). Dieses Wachstum war wohl zu einem erheblichen Teil durch die kaufmännische Ausrichtung bedingt. Besonders dynamisch entwickelte sich das Geldgeschäft mit anderen Banken. 1925 errichtete die Preußische Staatsbank dafür eine Vermittlungsstelle bei der Frankfurter Bank. Weitere Vermittlungsstellen entstanden bei Banken in Köln, Dresden, Hamburg und München. Wegen ihrer wachsenden Bedeutung als Ausgleichsstelle am Geldmarkt galt das Finanzinstitut des preußischen Staats nun auch als „Bankier der Banken“.¹²
Unter den Auswirkungen der großen Weltwirtschaftskrise der Jahre 1929 bis 1932 hatte die Preußische Staatsbank weniger zu leiden als die Geschäftsbanken, da sie – wohl auch wegen der schlechten Erfahrungen – eine vorsichtige Kreditpolitik betrieb, ohne kurzfristig angelegte Auslandsgelder arbeitete und sich auf ein sicheres Geschäft durch staatliche Aufträge stützen konnte. Was in der Inflation ein Nachteil gewesen war, erwies sich nun als Vorteil. Die schwere Bankenkrise vom Juli 1931 überstand die Preußische Staatsbank unbeschadet. Die Krise brachte ihr sogar neue Kunden ein, weil sie als „sicherer Hort“ angesehen wurde. Zu ihrem 160-jährigen Jubiläum im Oktober 1932 konnte die Bank in einer Denkschrift ihren Aufstieg nach der Krise von 1924 als Erfolgsgeschichte präsentieren.¹³ Dagegen spiegelt sich die Not der frühen 1930er-Jahre in den Tätigkeitsberichten des Staatlichen Leihamts wider, die den Verwaltungsberichten der Bank beiliegen. Beim Leihamt füllten sich die Lager und die Zahl der Versteigerungen nahm zu, weil viele Pfänder nicht mehr eingelöst werden konnten.¹⁴
Von der Staatsbank einer Demokratie zu einer Staatsbank in der NS-Diktatur
Nach dem erdrutschartigen Erfolg der NSDAP bei der Reichstagswahl vom 14. September 1930 musste die preußische Regierung unter Ministerpräsident Otto Braun (SPD) befürchten, dass es den Nationalsozialisten bei nächster Gelegenheit gelingen würde, die Demokratie im Freistaat zu zerstören. Der preußische Innenminister Carl Severing (SPD) drängte daher schon im Herbst 1930 darauf, der nationalsozialistischen Propaganda mit Kampagnen der Regierung zu begegnen. Dafür sollte ein Fonds von zwei Millionen Reichsmark bewilligt werden. Später, mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl vom April 1932, hielt Severing Mittel in Höhe von zehn Millionen Reichsmark für erforderlich. Finanzminister Hermann Höpker-Aschoff (Deutsche Staatspartei) lehnte es ab, für diesen Zweck so hohe Beträge bereitzustellen, ihm war mehr an einem ausgeglichenen Haushalt gelegen. Schließlich erklärte er sich bereit, geringere Beträge zu bewilligen. Bei der Preußischen Staatsbank wurde dafür ein geheimes Sonderkonto unter der Tarnbezeichnung „Verwaltungsreform“ eingerichtet, das Ministerialdirektor Arnold Brecht, einer der wenigen überzeugten Demokraten unter den Spitzenbeamten der Republik, verwaltete.¹⁵
Für diese Aktivitäten standen Brecht 245.000 Reichsmark zur Verfügung. Zum größten Teil flossen die Gelder an das von dem Journalisten Eugen Foehr geleitete Deutschlandbüro zur Finanzierung von Kundgebungen und einer Zeitschrift.¹⁶ Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde der persönliche Referent Severings, Hans Hirschfeld, beschuldigt, ein Sonderkonto bei der Preußischen Staatsbank verwaltet zu haben, aus dem der Wahlkampf der Regierungsparteien im April 1932 mit rund einer Million Reichsmark finanziert worden sei. Belegt sind solche Überweisungen bisher nicht.
Drei Monate nach der Landtagswahl am 20. Juli 1932, wurde die Demokratie in Preußen durch einen Staatsstreich beseitigt („Preußenschlag“). Reichskanzler Franz von Papen enthob die rechtmäßige Regierung Braun ihrer Ämter und setzte sich als Reichskommissar für Preußen ein, damit verlor Preußen auch seine Eigenständigkeit.
Für die Preußische Staatsbank ergaben sich dadurch keine Veränderungen, weder in ihren Geschäften noch in der Zusammensetzung ihrer Leitung.
Auch nach der nationalsozialistischen Machtübernahme blieb die Bank in ihrer bisherigen Form bestehen, während der preußische Staat nur noch der Form nach existierte und mit der Ernennung Görings zum Ministerpräsidenten eine Staatsregierung erhielt, deren Ministerien in den Reichsministerien aufgingen. Auf die Preußische Staatsbank konnten die neuen Machthaber nicht verzichten, niemand kam damals auf die Idee, sie in ein Finanzinstitut des Reichs umzuwandeln. Da die Länder nach der „Gleichschaltung“ von 1933 weiterhin mit eigenen Haushalten wirtschafteten, blieb das preußische Finanzministerium als einziges Ressort des Landes eigenständig bestehen. Das preußische Finanzministerium kam wiederum nicht ohne die Preußische Staatsbank aus.
Als Anstalt des öffentlichen Rechts hatte die Preußische Staatsbank in der NS- Diktatur einen geringeren Handlungsspielraum als die privaten Geschäftsbanken. Trotz des starken staatlichen Einflusses zeigt die Zusammensetzung des Generaldirektoriums über die politische Zäsur von 1933 hinweg ein hohes Maß an Kontinuität. Präsident blieb der seit 1924 amtierende ehemalige Staatssekretär Franz Schroeder (siehe Abb. 5). Auch von den vier anderen Mitgliedern des Generaldirektoriums der Jahre 1934 bis 1936 waren drei (Hermann Brekenfeld, Wilhelm Soldat, Andreas Habbena) bereits 1925 im Amt gewesen. Diese ausgeprägte Kontinuität ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass für das NS-Regime in Geldfragen Erfahrung mehr zählte als das Parteibuch, sofern es sich nicht um Personen mit jüdischer Herkunft oder einer verfolgten politischen Haltung handelte. Solche Angestellte und Beamten verloren bei der Preußischen Staatsbank wie im gesamten öffentlichen Sektor durch das im April 1933 verkündete Säuberungsgesetz („Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten-tums“) ihre berufliche Existenz. Wie viele Mitarbeitende damals entlassen wurden, kann bisher nicht beziffert werden. Unter den Staatsfinanzräten wurde Franz Köbner, der stellvertretende Präsident der Preußischen Staatsbank, zweifellos aus politischen Gründen beurlaubt und zum 1. Oktober 1933 im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand versetzt.¹⁷ An seiner Stelle wurde Hermann Schilling, der bisherige Leiter der Frankfurter Filiale der Commerzbank (damals Commerz- und Privatbank), ins Generaldirektorium berufen. Schilling unterschied sich als gelernter Bankkaufmann von den älteren Staatsfinanzräten. Als einziges Mitglied des Generaldirektoriums gehörte er der NSDAP an.¹⁸
Im Frühjahr 1937 musste ein weiteres Mitglied des Generaldirektoriums ausscheiden: Dr. Andreas Habbena (siehe Abb. 6). Er hatte die Säuberung von 1933 noch überstanden, weil er sich in dem auszufüllenden Fragebogen als evangelisch-reformierter Christ mit christlicher Herkunft ausweisen konnte. Nach seiner Ehefrau Franziska, einer aus Rumänien stammenden Jüdin, wurde damals nicht gefragt. Dies änderte sich nach den Nürnberger Rassengesetzen. Im Januar 1937 musste Habbena erklären, dass seine Frau jüdische Eltern und Großeltern hatte. In der Leitung der Staatsbank war er jetzt nicht mehr zu halten. Ihm wurde nahegelegt, sich scheiden zu lassen. Doch dazu war er nicht bereit, im April 1937 wurde er auf eigenen Antrag hin aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt. Zurückgezogen überlebte das Ehepaar die Verfolgungen. 1948 wurde Andreas Habbena vorübergehend die Aufsicht über alle Berliner Banken übertragen.¹⁹
Geschäfte mit entzogenen jüdischen Vermögenswerten
Mit der Verschärfung der Judenverfolgung nahm die Einbindung der Preußischen Staatsbank in nationalsozialistisches Unrecht zu. Schon durch einen Erlass vom 7. März 1934 war sie mit der Verwaltung und „Verwertung“ entzogener Wertpapiere beauftragt worden. Hermann Göring ordnete damals an, diese Aufgaben vom Preußischen Geheimen Staatspolizeiamt auf das Preußische Finanzministerium zu übertragen. Dadurch blieben sie über die Auflösung des preußischen Innen- ministeriums hinaus in der Hand des preußischen Staats und seines raffgierigen Ministerpräsidenten Göring.²⁰
Zum größten Teil handelte es sich bei diesen Wertpapieren um Vermögenswerte, die Juden abgeben mussten, um willkürlich auferlegte Steuerschulden oder die sogenannte Reichsfluchtsteuer für ihre Emigration zu bezahlen. Die Reichshauptkasse konnte derart erpresste Zahlungen entgegennehmen, sofern sie in Form von Bargeld oder Schecks erfolgten. Wurden Wertpapiere eingereicht, benötigte der Fiskus für die „Verwertung“ eine Bank. Die Preußische Staatsbank übernahm diese Aufgabe und fungierte als zentrale Depotbank für dieses Geschäft. Die entzogenen Wertpapiere wurden ihr von anderen Banken aus den privaten Depots jüdischer Kunden auf Rechnung des Reichsfinanzministeriums übertragen. Bei der Preußischen Staatsbank war dafür ein Sammeldepot des Reichsfinanzministeriums errichtet worden (Depot 651 200). Sie verkaufte die entzogenen Wertpapiere aus diesem Depot an der Börse und überwies anschließend den Erlös dem Reichsfinanzministerium.
Die verwerflichen Geschäfte mit entzogenen Wertpapieren nahmen stark zu, nachdem den Juden im November 1938 die sogenannte Judenvermögensabgabe auferlegt worden war, die einer Teilkonfiskation des jüdischen Vermögens gleichkam. Ein weiteres bedeutendes Geschäft entstand der Preußischen Staatsbank aus dem Zwangsumtausch, bei dem jüdische Depotinhaber für ihre Wertpapiere mit unverkäuflichen Reichsschatzwechseln abgespeist wurden.²¹ Die Preußische Staatsbank brachte nun laufend in großer Zahl Aktien, Anleihen, Pfandbriefe und Schuldverschreibungen an die Börse. Nach einer Aufstellung ihrer Depotbuchhaltung vom 20. Februar 1939 waren zu diesem Zeitpunkt für das Reichsfinanzministerium Wertpapiere im Nominalwert von rund 75 Mio. RM eingebucht.²² Zwei Jahre später wurde die Preußische Staatsbank auch damit beauftragt, die vom Reich konfiszierten Wertpapiere der deportierten Juden zu „verwerten“.
Insgesamt verschaffte sich das Reich mit der Judenvermögensabgabe Einnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Reichsmark, das Aufkommen der Reichsfluchtsteuer in den Jahren 1933 bis 1945 lag bei rund 940 Millionen Reichsmark.²³ Welcher Anteil davon auf entzogene Wertpapiere entfiel, ist nicht bekannt. Doch hatte deren „Verwertung“ eine Dimension, die die Preußische Staatsbank veranlasste, dafür eine eigene „Judensühne-Abteilung“ zu bilden.²⁴ Diese Vermögenswerte wurden den jüdischen Eigentümern nicht von der Bank, sondern vom Reich entzogen, aber die Bank dürfte an den Dividenden und Börsenverkäufen gut verdient haben. Im Geschäftsjahr 1939 stiegen die eingenommenen Provisionen „infolge regeren Börsengeschäfts“ auf 960.000 RM.²⁵ Die Bilanzgewinne flossen freilich in die preußische Staatskasse. (Siehe Abb. 7)
Kriegsfinanzierung, Umwandlungspläne und Einstellung des Geschäfts
Die Rüstungskonjunktur des „Dritten Reichs“ führte bei der Preußischen Staatsbank zu einem starken Beschäftigtenwachstum. Die Zahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter, die 1930 noch bei 775 gelegen hatte, stieg von 816 (1933) auf 1.003 (1938). Dagegen erreichte die Bilanzsumme 1938 noch nicht den Stand von 1930 (siehe Anhang, Tabelle 1 und 2). Diese Diskrepanz weist auf die vermehrten Aufgaben der Staatsbank in der NS-Diktatur hin. Zugleich verlor die Bank ein Stück ihrer traditionellen Betätigung, indem das Staatliche Leihamt 1934 an die Stadt Berlin überging.
Wie alle deutschen Geldinstitute war die Preußische Staatsbank ab Mitte der 1930er Jahre in das System der Rüstungsfinanzierung einbezogen. Bei den Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften wurden über einen festen Verteilungsschlüssel Schatzwechsel des Reichs platziert. Während des Krieges erreichten die Verbindlichkeiten gegenüber dem Reich auch bei der Preußischen Staatsbank eine Größenordnung, die in keinem Verhältnis zu ihrem Eigenkapital stand. Im Kreditgeschäft war die Bank unter anderem an den Rohstoffkrediten für die Industrie beteiligt. Hinzu kamen nun auch größere Kredite für die „Germanisierung“ in den annektierten polnischen Gebieten.²⁶ Die zur Wehrmacht einberufenen Angestellten und Beamten wurden so weit wie möglich durch Hilfskräfte und Dienstverpflichtete ersetzt. Ob auch Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, ist nicht bekannt. Sie wurden Banken vereinzelt für Bau- und Aufräumarbeiten zugewiesen.
Die Bilanz der Preußischen Staatsbank zum 31. Dezember 1944 wies Einlagen in Höhe von 3,09 Milliarden Reichsmark aus, bei einem Grundkapital von 100 Millionen Reichsmark. Die gehaltenen Schatzwechsel und unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs machten im Nominalwert 79 Prozent der Bilanzsumme aus.²⁷ Wie die meisten deutschen Finanzinstitute musste die Preußische Staatsbank nun damit rechnen, bei einem Ausfall des großen Schuldners mit dem Reich unterzugehen.
Im Dezember 1944 schien es allerdings wahrscheinlicher, dass die Preußische Staatsbank am Kriegsende gar nicht mehr bestehen würde. Sie hatte durch die Eingliederung des preußischen Finanzministeriums in das Reichsfinanzministerium ihren institutionellen Rückhalt verloren. Der Anstoß dazu war von der Verhaftung des seit 1933 amtierenden preußischen Finanzministers Johannes Popitz ausgegangen, der wegen seiner Verbindung zu den Verschwörern des 20. Juli vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt wurde.²⁸ Auch das Generaldirektorium der Preußischen Staatsbank blieb nicht von der Verhaftungswelle nach dem 20. Juli verschont. Ausgerechnet das einzige NSDAP-Mitglied unter den Staatsfinanzräten, Hermann Schilling, fiel in die Fänge der Gestapo. Dies nicht wegen seiner politischen Haltung, sondern weil er in einem Tresor der Staatsbank konspirative Dokumente seines Halbbruders Friedrich Wilhelm Heinz, der der Widerstandsgruppe um Hans Oster und Wilhelm Canaris angehörte, versteckt hatte.²⁹ Auch Schillings Kollege Wilhelm Soldat wurde damals verhaftet, doch nur vorübergehend, während Schilling erst im April 1945 freikam.³⁰
Nachdem das preußische Finanzministerium im September 1944 seine Eigenständigkeit verloren hatte, schien das Schicksal der Preußischen Staatsbank besiegelt zu sein. Reichswirtschaftsminister Walther Funk war entschlossen, sie in ein „Reichsinstitut“ umzuwandeln. Wie er Göring am 22. Dezember 1944 schrieb, hielt er es angesichts der „gegenwärtigen Kriegszeiten“ aber für sinnvoll, nicht überstürzt vorzugehen. Erst müsse der bereits 70-jährige Präsident Franz Schroeder ehrenvoll in den Ruhestand verabschiedet werden. Als Nachfolger sollte dann der frühere Staatssekretär Friedrich Landfried die Umwandlung vorbereiten.³¹
Der Verwaltungsjurist Landfried schien dafür besonders geeignet, da er bereits im Reichswirtschaftsministerium wie im preußischen Finanzministerium als Staatssekretär gedient hatte. Landfried war nicht NSDAP-Mitglied, aber im Unterschied zu Schroeder und den anderen Mitgliedern des Generaldirektoriums verdankte er seine Berufung politischen Aktivitäten im Preußischen Staatsrat, im Generalrat des Vierjahresplanes und zuletzt als Chef der Militärverwaltung in Italien.
Am 5. Januar 1945 wurde Schroeder verabschiedet, obwohl er seine Versetzung in den Ruhestand erst zum 31. März beantragt hatte.³² Eine Woche später begann an der Ostfront die sowjetische Winteroffensive, vier Wochen später erlebte Berlin den schwersten der zahllosen Luftangriffe. Der Hauptsitz des Reichswirtschafts- ministeriums war schon länger zerstört, die Beamten arbeiteten in provisorischen Büros. Im Chaos der letzten Kriegsmonate konnte Landfried seinen Auftrag nicht umzusetzen. Im April setzte er sich schließlich nach Hamburg ab, während noch mehr als 500 Mitarbeitende den Geschäftsbetrieb aufrechterhielten.³³
Durch den Untergang des „Dritten Reichs“ blieb die Preußische Staatsbank vor der Umwandlung bewahrt, doch nun wurde sie von den Kriegsfolgen getroffen. Obwohl das Dienstgebäude am Gendarmenmarkt den Krieg überstanden hatte, konnte sie ihre Geschäftstätigkeit nicht weiterführen. Das Gebäude war am 21. April 1945 von der Roten Armee beschlagnahmt worden, am 28. April ordnete der sowjetische Stadtkommandant Nicolai E. Bersarin die Schließung aller Banken an.³⁴ In den folgenden Wochen wurden bei der Preußischen Staatsbank die Tresore ausgeräumt.
Von der Altbank zur Stiftung
Mit der Auflösung des Staats Preußen durch die Alliierten am 25. Februar 1947 ging die Preußische Staatsbank an das Land Berlin über. Wegen der bestehenden Guthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten wurde sie nicht abgewickelt, sondern als ruhendes Finanzinstitut im Westteil der Stadt weitergeführt. Um nach dem Währungsumstellungsgesetz ihr Altgeschäft in D-Mark abwickeln zu können, errichtete die Preußische Staatsbank eine Dienststelle in Hamburg, die bis 1960 bestand.³⁵ Mit dem Altbankengesetz vom 10. September 1953 erhielt sie wie die anderen in Berlin geschlossenen Finanzinstitute den Status einer ruhenden Altbank, die ausschließlich für Guthaben und Geschäfte aus der Reichsmark-Zeit und die Umstellung von sogenannten Uraltguthaben zuständig war (siehe Abb. 9).
Geleitet wurde die Altbank zum Teil nebenamtlich von den drei verbliebenen Mitgliedern des Generaldirektoriums: Hermann Brekenfeld, Hermann Schilling und Wilhelm Soldat. Die Geschäfte führte die 1948 eingetretene Justiziarin Lilliluise Ristow. Nachdem Brekenfeld gestorben war und die beiden anderen Staatsfinanzräte aus Altersgründen ausgeschieden waren, wurden Ristow und der VEBA- Vorstandsvorsitzende Alfred Hartmann Anfang 1961 in das Generaldirektorium berufen. Beide leiteten fortan in Personaleinheit die Preußische Staatsbank und die an den Bund übergegangene VEBA – damals eine Holding für Unternehmen mit insgesamt rund 60.000 Mitarbeitenden. Faktisch führte Ristow das Altbankgeschäft allein, nun im neuen Verwaltungsgebäude der zur VEBA gehörenden Preussag AG am Lützowplatz. An dieser Aufgabe hielt sie nach ihrem Wechsel in den Ruhestandfest, unterstützt von Hartmanns Nachfolger bei der VEBA, Rudolf von Bennigsen-Foerder.³⁶
Nachdem das im Dezember 1975 verabschiedete Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung in Kraft getreten war, blieb der Preußischen Staatsbank fast nur noch übrig, ihr eigenes, nicht unbeträchtliches Vermögen zu verwalten.³⁷ Der Berliner Senat ging nun die Liquidation der Bank an. Die Senatoren für Wirtschaft und Finanzen wollten den Liquidationserlös der Berliner Pfandbriefbank zur Stärkung ihres Eigenkapitals zuführen. Auch von der Errichtung einer Preußen- Abteilung in einem zukünftigen Museum für deutsche Geschichte in der Zitadelle Spandau war die Rede.³⁸
Auf Vorschlag eines stellvertretenden Abteilungsleiters der Senatskanzlei, Burkard Dreher, beschloss der Regierende Bürgermeister Dietrich Stobbe stattdessen, die Gelder für die Gründung einer privaten Stiftung für Wissenschaft und Kultur zu verwenden. In den folgenden Jahren schlossen sich Stobbes Nachfolger Hans-Jochen Vogel und Richard von Weizsäcker dieser Entscheidung an.³⁹ Die letzten Vorstände der Preußischen Staatsbank, Ristow und Bennigsen-Foerder, begrüßten die Stiftungslösung als Fortführung einer großen Tradition.⁴⁰
Nach der Liquidation der Preußischen Staatsbank durch ein Gesetz vom 13. Mai 1983 wurde der Erlös aus fiskalischen Gründen zunächst auf die Berliner Pfandbriefbank übertragen. Aus diesem Kapital floss dann ein Betrag von 19 Millionen D-Mark der Stiftung Preußische Seehandlung zu, die am 18. Juli 1983 gegründet werden konnte.
Anhang
Tab. 1: Beschäftigte der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) 1913 bis 1945
Tab. 2: Bilanzsumme der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) 1913 bis 1944
Quelle: Jahresberichte der Königlichen Seehandlung (Staatsbank)/Preußische Staatsbank (Seehandlung), in: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 109, Nr. 6253; Verwaltungsberichte der Königlichen Seehandlung (Staatsbank) / Preußischen Staatsbank (Seehandlung) 1913–1944.
Über den Autor
Prof. Dr. Johannes Bähr, geboren 1956, studierte Geschichte und Politikwissenschaft in Freiburg und München, wurde 1986 promoviert und habilitierte 1998 an der Freien Universität Berlin. Seit 2012 ist er apl. Professor für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte.
Abbildungsnachweis
Abb. 1: Dienstgebäude der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) am Berliner Gendarmenmarkt (Jäger-Ecke Markgrafenstraße), 1938, Landesarchiv Berlin, F Rep. 290 (01) Nr. 0270113 / Foto: k. A.
Abb. 2: Artikel aus der Vossischen Zeitung, 25.1.1925
Abb. 3: Auszug aus dem preußischen Staatsbankgesetz, Preußische Gesetzsammlung 1930, Nr. 5, 25.2.1930, S. 19
Abb. 4: Völkischer Beobachter, 19./20.2.1933
Abb. 5: Franz Schroeder (1874-1948), Präsident der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) 1924-1945, bpk-Bildagentur/Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Bild 50150723
Abb. 6: Andreas Habbena (1887-1955), https://www.jag-emden.de/fileadmin/Dokumente/Homepage-Redaktion/Dokumente18/18.01.17.Biografie_Habbena.pdf; Emder Zeitung, 2.7.2005.
Abb. 7: Aufstellung der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) über die am 15.7.1940 an der Börse verkauften Wertpapiere, Bundesarchiv Berlin, R 2/14701
Abb. 8: Gendarmenmarkt, 25.4.1944, AKG3942975, akg-images, / TT News Agency / SVT
Abb. 9: Berliner Gesetz über die Verwendung des Vermögens öffentlich-rechtlicher Altbanken, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 39. Jg., Nr. 22, 21.5.1983, S. 758.
Anmerkungen zum Text
¹ Monika Wienfort (Hg.), Die Preußische Seehandlung zwischen Markt, Staat und Kultur. 40 Jahre Stiftung Preußische Seehandlung, Potsdam 2023. Aus der älteren Literatur: Wolfgang Radtke, Die Preußische Seehandlung zwischen Staat und Wirtschaft in der Frühphase der Industrialisierung, Berlin 1981; Wolfgang Kircher/Wolfgang Radtke, Bankier für Preußen. Christian Rother und die Königlich-Preußische Seehandlung, Berlin 1987; Heinz Burmeister, Weltumseglung unter Preußens Flagge. Die Königlich Preußische Seehandlung und ihre Schiffe, Hamburg 1988; Wolfgang Radtke, Die Preußische Seehandlung, in: Stiftung Preußische Seehandlung (Hg.), Stiftung Preußische Seehandlung 1983–2003. 20 Jahre Förderung, Berlin 2003, S. 201–291. Zur Geschichte der Preußischen Staatsbank liegt nur die knappe Darstellung in ebd., S. 277–291, vor.
² Verwaltungsbericht der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) für das Rechnungsjahr 1917, Berlin 1918, S. 3.
³ In der sogenannten Goldmarkeröffnungsbilanz von 1924 wurde das Stammkapital von 560 Mio. Mark („Papiermark“) in 10 Mio. Goldmark (späterer Reichsmark) und offene Reserven in Höhe von drei Mio. Goldmark umgestellt. Das Eigenkapital von 13 Mio. Goldmark/Reichsmark entsprach etwas mehr als zehn Prozent des früheren, vom Preußischen Staat erhaltenen Kapital von 560 Mio. Mark, das sich umgerechnet nach dem Dollarkurs des jeweiligen Überweisungstag auf 129 Mio. Mark belief. Verwaltungsbericht der Preußischen Staatsbank für das Jahr 1923, Berlin 1924, S. 1.
⁴ Anni Kohnen, Faule Fische. Aus der Geschichte der Seehandlung, in: Industrie- und Handelszeitung, 7.1.1925; „Beziehungen“, in: Kölnische Zeitung,11.1.1925. Zum Barmat-Kutisker-Skandal siehe Martin H. Geyer, Kapitalismus und politische Moral in der Zwischenkriegszeit. Oder: Wer war Julius Barmat? Hamburg 2018. Dort speziell zur Rolle der Preußischen Staatsbank als „spekulationsbereiter Partner“: S. 98–104. Vgl. ferner Stephan Malinowski, Politische Skandale als Zerrspiegel der Demokratie. Die Fälle Barmat und Sklarek im Kalkül der Weimarer Rechten, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 5 (1996), S. 46–65.
⁵ Riesenausdehnung des Barmat-Skandals, in: Deutsche Tageszeitung, 2.1.1925.
⁶ Georg Bernhard, Schwebezustände, in: Vossische Zeitung, 4.7.1926. Vgl. Geyer, Kapitalismus, S. 101.
⁷ Preußische Staatsbank (Seehandlung), in: Frankfurter Zeitung, 23.3.926.
⁸ Gesetz über die Preußische Staatsbank. Vom 22.2.1930, in: Preußische Gesetzsammlung 1930, S. 19ff.; Verwaltungsbericht der Preußischen Staatsbank für das Geschäftsjahr 1930, Berlin 1931, Anlage G; Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA, Rep. 151, IA Nr. 63b; Kommerzialisierung der Seehandlung, in: Magazin der Wirtschaft, 21.3.1929.
⁹ Ernst von Richter, Die Neuordnung der Preußischen Staatsbank, in: Reichsverwaltungsblatt und Preußisches Verwaltungsblatt, Bd. 50, Nr. 33, 17.8.1929, S. 535 (Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 151, IA Nr. 63b., Bl. 16).
¹⁰ In der VEBA waren vier Energie- und Montankonzerne des preußischen Staats zusammengefasst: die Preußische Elektrizitäts-AG (PreussenElektra), die Preußische Bergwerks- und Hütten AG (Preussag), die Bergwerksgesellschaft Hibernia und die Bergwerks AG Recklinghausen.
¹¹ Kurzfristige Finanzierung der Preussen-Betriebe, in: Berliner Tageblatt, 11.7.1930.
¹² Abschluß der Seehandlung, in: Kölnische Zeitung, 21.2.1932 (Zitat); Preußische Staatsbank (Seehandlung), in: Frankfurter Zeitung, 29.10.1931.
¹³ Ludwig Riderer, Die Preußische Staatsbank (Seehandlung) 1922–1932. Denkschrift, vorgelegt aus Anlaß des 160- jährigen Bestehens, Berlin 1932.
¹⁴ Verwaltungsbericht der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) für das Geschäftsjahr 1932, Berlin 1933, S. 32–35 (Anhang).
¹⁵ Aufzeichnung (April 1933), in: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep.151, HB Nr. 46, Bl. 60ff. Zur Biographie Arnold Brechts: Claus-Dieter Krohn/Corinna R. Unger (Hg.), Arnold Brecht 1884–1977. Demokratischer Beamter und politischer Wissenschaftler in Berlin und New York, Stuttgart 2006.
¹⁶ Aufzeichnung (April 1933), in: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep.151, HB Nr. 46, Bl. 63f.
¹⁷ Preußische Staatsbank (Seehandlung), in: Frankfurter Zeitung, 13.9.1933.
¹⁸ Franz Köbner trat bereits zum 1. Mai 1937 in die NSDAP ein. NSDAP-Zentralkartei, in: Bundesarchiv Berlin, R 9361- VIII.
¹⁹ Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 109, Nr. 6798 (Personalakte Dr. Andreas Habbena); https://www.jag-emden.de/fileadmin/Dokumente/Homepage-Redaktion/Dokumente18/18.01.17.Biografie_Habbena.pdf.
²⁰ Josephine Ulbricht, Das Vermögen der “Reichsfeinde”, Berlin 2022, S. 142ff; Susanne Meinl/Jutta Zwilling, Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt am Main 2004, S. 256.
²¹ Als Beispiel hierzu der Rückerstattungsverfahren Eugen Hurwitz gegen das Deutsche Reich, in: Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-01, Nr. 200/51.
²² Hauptzusammenstellung, 20.2.1939, in: Bundesarchiv Berlin, R2/14701, Bl. 335.
²³ Ralf Banken, Hitlers Steuerstaat. Die Steuerpolitik im Dritten Reich, Berlin 2018, S. 509 u. 535.
²⁴ Vermerk vom 9.9.1940, in: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 109, Nr. 6253.
²⁵ „Autarkiekredite“ der Seehandlung, in: Die Bank, 20.3.1940.
²⁶ Verwaltungsbericht der Preußischen Seehandlung (Staatsbank) für das Geschäftsjahr 1942, Berlin 1943.
²⁷ Verwaltungsbericht der Preußischen Seehandlung (Staatsbank) für das Geschäftsjahr 1944, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 109, Nr. 6280.
²⁸ Zu Johannes Popitz vgl. die Biographie von Anne Christine Nagel, Johannes Popitz (1884–1945). Görings Finanzminister und Verschwörer gegen Hitler. Eine Biographie, Köln 2015.
²⁹ Susanne Meinl, Nationalsozialisten gegen Hitler. Die nationalrevolutionäre Opposition um Friedrich Wilhelm Heinz, Berlin 2000.
³⁰ Waldemar Koch, Bericht über die Prüfung der derzeitigen Verhältnisse der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), 22.9.1945, S. 1, in: Landesarchiv Berlin, B Rep. 010, Nr. 2604.
³¹ Reichswirtschaftsminister Walther Funk an den Reichsmarschall des Großdeutschen Reichs und Preußischen Ministerpräsidenten, 22.12.1944, in: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 90 A, Nr. 967.
³² Reichswirtschaftsminister Funk an den Preußischen Ministerpräsidenten, 22.12.1944, und an Staatssekretär Körner, Preußisches Staatsministerium, 22.12.1944, in: ebd.
³³ Waldemar Koch, Bericht über die Prüfung der derzeitigen Verhältnisse der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), 22.9.1945, in: Landesarchiv Berlin, B Rep. 010, Nr. 2604.
³⁴ Ebd.; Radtke, Preußische Seehandlung, S. 285; Frank Zschaler, Erzwungene Reorientierung im Zeichen der deutschen Teilung (1947-1990), in: Hans Pohl (Hg.), Geschichte des Finanzplatzes Berlin, Frankfurt am Main 2002, S. 247
³⁵ Radtke, Preußische Seehandlung, S. 286.
³⁶ Notiz zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Dr. Lilliluise Ristow, 21.2.1984, in: Landesarchiv Berlin, B Rep. 010, Nr. 2604. Vorübergehend gab es Überlegungen für eine Neuzulassung der Preußischen Staatsbank als Finanzinstitut für Geschäfte des Bundes im Zusammenhang mit der VEBA. Ebd.
³⁷ Hans Gerhard Hannesen, Neubeginn. Wie aus der Königlichen Seehandlungs-Societät und Preußischen Staatsbank die Kultur und Wissenschaft fördernde Stiftung Preußische Seehandlung wurde, in: Wienfort (Hg.), Preußische Seehandlung, S. 154.
³⁸ Peter Sötje an Senatsdirektor Günther Struve, 12.6.1969, in: Landesarchiv Berlin, B Rep. 017, Nr. 229, Bl. 71.
³⁹ Burkhard Dreher, Wie die Preußische Seehandlung entstand. Ein Zeitzeuge erinnert sich, Ms. o.J. Der Verfasser dankt Herrn Dr. Burkhard Dreher für die Überlassung dieses Erinnerungsberichts.
⁴⁰ Preußische Staatsbank (Seehandlung), Ristow / von Bennigsen an Richard von Weizsäcker, 8.2.1982, in: Landesarchiv Berlin, B Rep. 010, Nr. 2524.